Abmeldung
- Nichtbezahlen des in Rechnung gestellten Kursbeitrages gilt nicht als Abmeldung.
- Nach Beginn des Kurses bzw. Kurseinstiegs während dem Quartal, bei Nichterscheinen oder aufgrund versäumter Lektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und der gesamte Kursbetrag bleibt geschuldet. Dies gilt auch Kursabbruch durch die Teilnehmenden.